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Akademie · Förderung

Weiterbildung, die der Staat bezahlt.

Bis zu 100 Prozent der Kurskosten können übernommen werden — je nach Situation über zwei verschiedene Wege. Hier ist der Überblick, ohne Amtsdeutsch.

Der Förder-Kompass

Eine Frage genügt: Wo stehen Sie gerade?

Für Arbeitssuchende

Der Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten (§ 81 SGB III) — inklusive Prüfungsgebühren, oft auch Fahrtkosten. Voraussetzung: Die Weiterbildung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Den Gutschein beantragen Sie bei Ihrer Arbeitsvermittlung.

Für Beschäftigte

Das Qualifizierungsgeld

Auch wer in Arbeit ist, kann gefördert werden (§ 82 SGB III): Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag, die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße einen Großteil bis die kompletten Kosten. Ideal für Betriebe, die ihr Team fit für KI und Digitalisierung machen wollen.

So kommen Sie zur Förderung

  1. 01Kostenloses Erstgespräch mit uns

    Wir klären gemeinsam, welcher Kurs passt und welcher Förderweg für Ihre Situation in Frage kommt.

  2. 02Termin bei der Agentur für Arbeit

    Arbeitssuchende sprechen mit ihrer Vermittlung, Beschäftigte lassen den Arbeitgeber anfragen. Wir sagen Ihnen vorher genau, welche Unterlagen Sie brauchen.

  3. 03Gutschein erhalten, Kurs wählen

    Mit dem bewilligten Gutschein lösen Sie den Kursplatz bei uns ein — ohne eigene Kosten.

  4. 04Loslegen

    Praxisnah lernen, mit KI-Modul in jedem Format — und mit direktem Draht in die Betriebe unserer Region.

Ehrlicherweise: Unsere AZAV-Zulassung — die Voraussetzung für geförderte Kurse — ist in Vorbereitung; der erste förderfähige Lehrgang „Führen & Kommunizieren mit KI“ startet geplant Ende 2026. Wer sich jetzt meldet, steht auf der Interessentenliste und erfährt es als Erstes.